Doktorandenseminar zur Schiedsgerichtsbarkeit 2026

Beim diesjährigen Doktorandenseminar zur Schiedsgerichtsbarkeit und alternativen Streitbeilegung an der Bucerius Law School trafen sich Doktorandinnen und Doktoranden auf Einladung des Bucerius Center for International Dispute Resolution und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Unter der gemeinsamen Leitung von Professor Stefan Kröll und Professor Thomas Pfeiffer, Vorsitzender der DIS, hatten zehn Vortragende aus Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland zwei Tage lang die Möglichkeit, ihre Forschungsarbeiten zu präsentieren und mit den Teilnehmenden zu diskutieren.

Die Vortragsthemen spiegelten die thematische Breite und Aktualität der heutigen Schiedsrechtswissenschaft wider. Im Bereich der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit standen grundlegende Fragen der Reichweite und Grenzen von Schiedsvereinbarungen im Vordergrund, etwa hinsichtlich der Schiedsfähigkeit bestimmter familienrechtlicher Angelegenheiten, der Bindungswirkung im Gesellschaftsrecht sowie der Stellung Dritter im Schiedsverfahren. In der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit beleuchteten die Beiträge aktuelle Spannungsfelder zwischen Verfahrenseffizienz und rechtsstaatlichen Garantien, den Umgang mit grenzüberschreitenden Beweisfragen sowie die Dynamik von Vergleichsverhandlungen im laufenden Verfahren. Ein weiterer Vortrag befasste sich mit der Frage, welche Rolle Künstliche Intelligenz im schiedsrichterlichen Entscheidungsprozess und bei der Erstellung eines Schiedsspruchs spielen kann. Abgerundet wurde das Programm durch Beiträge zur Schiedsgerichtsbarkeit unter Beteiligung von Staaten und staatsnahen Einheiten, die sowohl Fragen der Parteistellung als auch der Vollstreckung in den Blick nahmen.

Durch engagierte und fruchtbare Diskussionen, an denen sich unter anderem Rechtsanwältin Ulrike Gantenberg, Kuratoriumsmitglied der Karl-Heinz Böckstiegel-Stiftung, Professor Joachim Münch (Georg-August-Universität Göttingen), Professor Karsten Thorn, Co-Director des CIDR, sowie Rechtsanwalt Richard Happ (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) mit wertvollen Anmerkungen und Kommentaren beteiligten, konnten die Vortragenden wichtige Impulse für ihre weiteren Arbeiten mitnehmen.

Das Seminar bot zudem reichlich Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und sich zu vernetzen. Bei gemeinsamen Mittagessen und dem abendlichen Ausklang auf dem Bucerius-Campus konnten sich die Teilnehmenden in angenehmer Atmosphäre austauschen und die wissenschaftlichen Gespräche in lockerer Runde fortsetzen.

Wir bedanken uns herzlich für die erneute großzügige Unterstützung durch die Karl-Heinz Böckstiegel-Stiftung. Das Doktorandenseminar leistet damit auch in diesem Jahr einen gewinnbringenden Beitrag zum wissenschaftlichen Austausch in der Schiedsgerichtsbarkeit und fördert die nächste Generation in Wissenschaft und Praxis.

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